Widerspruchsrecht
So machen Sie es richtig
Sollten Sie mit dem erteilten Pflegegrad nicht einverstanden sein, haben sie das Recht Widerspruch einzulegen. Die Frist dafür ist 1 Monat nach Einstufung. Um ein Einhalten der Frist zu gewährleisten, ist es ratsam, sofort ein formloses Schreiben an die Krankenkasse zu senden, mit der gleichzeitigen Bitte um Zusendung des Gutachtens. Mit Hilfe des Gutachtens können sie den Pflegegrad überprüfen und ein anschließendes Schreiben an die Pflegekasse senden, in dem sie die wirklichen Beeinträchtigungen/den wirklichen Aufwand detailliert darstellen.
Auf Ihren Widerspruch hin wird Ihnen ein Termin zu erneuten Prüfung mitgeteilt. Festgelegt ist, dass die Wiederholungsbegutachtung durch einen anderen Mitarbeiter des MDK durchgeführt wird als die erste.
Tipp: Auch wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wurde: Wer hartnäckig bleibt, bekommt oft Recht! Durch einen Widerspruch entstehen Ihnen außer einem eigenen Rechtsbeistand (100,00 bis 400,00 Euro plus MwSt; Beantragung von Prozesskostenhilfe möglich!) keine Kosten, auch nicht wenn Ihr Weg über das Sozialgericht führt! Die Arbeit der Sozialrichter im Klageverfahren ist kostenlos, das bedeutet, dass keine Gerichtskosten anfallen, auch dann nicht, wenn das Gericht ergänzende Auskünfte einholt oder ein Gutachten in Auftrag gibt und der Pflegebedürftige keinen Erfolg hat und seine Klage abgewiesen wird.