Richtiger Pflegegrad

Beachten Sie am besten folgende Punkte:

- Führen Sie über einen gewissen Zeitraum vor der der Begutachtung ausführlich und regelmäßig ein/en Pflegetagebuch/Wochenplan und legen Sie es dem  Gutachter vor. Beginnen Sie am besten zum Zeitpunkt der Antragsstellung.

- Sorgen Sie dafür, dass alle an der Pflege Beteiligten anwesend sind (Familie, ambulanter Pflegedienst etc.)

- Unterrichten Sie den behandelnden Arzt über die bevorstehende Begutachtung durch den MDK. Wenn er bei dem Termin nicht anwesend sein kann, bitten Sie um Unterlagen, die für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit wichtig sein könnten, z.B. eine Verordnung über Inkontinenzhilfsmittel o. ä.

- Stellen Sie alle verordneten Medikamente mit Einnahmeverordnung und alle Pflegehilfsmittel, die sie benötigen und benutzen, bereit.

- Stellen Sie den Pflegebedarf realistisch dar. Übertreiben Sie nicht maßlos, vergessen Sie aber auch nichts. Wo benötigt Ihr Angehöriger regelmäßig oder ständig Hilfestellung? Bei welchen Tätigkeiten braucht er Anleitung, welche Aufgaben werden komplett von anderen übernommen? Jedes Detail ist für ein umfassendes Bild der Situation und den zu berechnenden zeitlichen Aufwand wichtig!

- Erklären Sie Ihrem Angehörigen vorher, dass „falsche Scham” vor dem Gutachter nichts bringt. Es ist wichtig alle Details und Abläufe zu erklären und zu beschreiben, auch wenn damit die Intimsphäre berührt wird und es „peinlich” werden kann.

- Weisen Sie bei einer dementiellen Erkrankung Ihres Angehörigen deutlich auf einen hohen zeitlichen Anspruch durch Anleitung hin (z. B. wiederholte mündliche Anweisungen u.a.).

- Weisen sie auf eventuelle bauliche Veränderungen hin, die vorgenommen werden mussten, um die Pflege zuhause zu erleichtern oder überhaupt möglich machen zu können und/oder erwähnen Sie, welche (weiterhin) notwendig sind.

- Geben Sie klare und kurze Antworten, schmücken Sie nicht bunt und ausschweifend aus.

- Wenn das Gespräch für Ihren Angehörigen zu unangenehm oder peinlich wird, bitten Sie den Gutachter um ein Gespräch oder einen neuen Termin unter 4 Augen.

- Der Gutachter soll den Pflegebedürftigen bei der Begutachtung in seinem „normalen” Zustand und in einer gewöhnlichen Alltagssituation vorfinden, räumen Sie nicht vorher auf und machen Sie Ihren Angehörigen nicht extra „schick zurecht”!

 

Top